| Fahrschule B. Beyroth | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Startseite | Über uns | Führerscheinklassen | Preise | Kontakt | Links | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Führerscheinklassen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auf dieser Seite möchten wir Euch die verschiedenen Führerscheinklassen und deren Voraussetzungen vorstellen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
B Fahrzeug: Kraftwagen mit max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von max. 750 kg Gesamtmasse max. 8 Sitzplätze außer Führersitz Bemerkungen: Kombination von max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse(zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs) Alter: 18 Jahre schließt ein: L,M Entspricht: ehemalig Kl. 3 |
BE Fahrzeug: Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Leermasse Bemerkungen: Vorbesitz Kl. B erforderlich Alter: 18 Jahre Entspricht: ehemalig Kl. 3 |
A Fahrzeug: Kraftrad mit und ohne Beiwagen mals als 50 ccm oder 45 km/h Bemerkungen: Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad mit max. 25 kW und Verhältnis Leistung/ Gewicht max. 0,16 kW/kg. Erweiterung möglich. Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich. Alter: 18 Jahre Schliesst ein: A1, M Entspricht: ehemalig Kl. 1 und 1a |
A1 Fahrzeug: Leichtkraftrad max. 125 ccm und 11 kW max. 80 km/h bauartbestimmte Höchst- geschwindigkeit Ohne bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ab Erreichen des 18. Lebensjahres Alter: 16 Jahre Schliesst ein: M Entspricht: ehemalig Kl. 1b |
M Fahrzeug: Mokick, Moped bis max. 50 ccm und max. 45 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit Alter: 16 Jahre Enstpricht: ehemalig Kl. 4 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
L Fahrzeug: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis max. 32 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit; mit Anhänger bis max. 25 km/h. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis max. 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit Alter: 16 Jahre Entspricht: ehemalig Kl. 5 |
T Fahrzeug: Land- und forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen über 32 km/h bis 40 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger Bemerkungen: Ab 18 Jahre bis 60 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit Alter: 16 Jahre Schliesst ein: L,M |
C Fahrzeug: Kraftwagen von mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse und Anhänger mit max. 750 kg; nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz Bemerkungen: Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren Vorbesitz Kl. B erforderlich Nur befristet erteilt Alter: 18 Jahre Schliesst ein: C1 Entspricht: ehemalig Kl. 2 |
CE Fahrzeug: Kombination aus Lkw über 7,5 t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750 kg zul. Gesamtmasse, Sattel-Kfz über 7,5t zulässige Gesamtmasse Bemerkungen: Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren Vorbesitz Kl. C erforderlich Nur befristet erteilt Alter: 18 Jahre Schliesst ein: BE, C1E, T; DE bei Besitz von D; D1E bei Besitz von D1 Enstpricht: ehemalig Kl. 2 |
C1 Fahrzeug: Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse Bemerkungen: Mit Anhänger max. 750 kg zulässige Gesamtmasse Vorbesitz Kl. B erforderlich Ab 50 Jahre nur befristet erteilt Alter: 18 Jahre Entspricht: ehemalig Kl. 3 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
C1E Fahrzeug: Kombination aus Fahrzeug Kl. C1 und Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse Bemerkungen: Zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12 t, zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht grösser als Leermasse des Zugfahrzeugs Vorbesitz Kl. C1 erforderlich Alter: 18 Jahre Schliesst ein: BE; D1E bei Besitz von D1; DE bei Besitz von D Entspricht: ehemalig Kl. 3 |
D Fahrzeug: KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse Bemerkungen: Vorbesitz Kl. B erforderlich Nur befristet erteilt Alter: 21 Jahre Schliesst ein: D1 Entspricht: ehemalig Kl. 2 und KOM-Schein |
DE Fahrzeug: Kombination aus KOM Kl. D und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse Bemerkungen: Vorbesitz Kl. D erforderlich Nur befristet erteilt Alter: 21 Jahre Schliesst ein: BE, D1E; C1E bei Besitz von C1 Entspricht: ehemalig Kl. 2 und KOM-Schein |
D1 Fahrzeug: KOM mit max. 16 Sitzplätzen ausser Führersitz und Anhänger mit max. 750 kg zulässige Gesamtmasse Bemerkungen: Vorbesitz Kl. B erforderlich Nur befristet erteilt Alter: 21 Jahre Schliesst ein: L, M Entspricht: ehemalig Kl. 2 und KOM-Schein |
D1E Fahrzeug: Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D1 und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse Bemerkungen: Vorbesitz Kl. D1 erfrderlich Nur befristet erteilt Alter: 21 Jahre Schliesst ein: BE Entspricht: ehemalig Kl. 2 und KOM-Schein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||